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Vereinigte Gesellschaft zu Langenberg (Rhld.)

Vereinigte Gesellschaft zu Langenberg (Rhld.)

Hauptstraße 84
42555 Velbert-Langenberg

Kontakt:

Telefon  02052 . 3640
E-Mail vorstand@vg-langenberg.de

Steuer-Identifikations-ID: 139/5888/0620


Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs.2 MStV:

1. Direktor
Peter Bergmann
Hauptstraße 84
42555 Velbert


Die Rechte der Juristischen Person wurden der Vereinigten Gesellschaft zu Langenberg durch die folgende königliche Ordre vom 24. April 1869 auf Grund des angedruckten Statuts verliehen:

Auf den Bericht vom 14. April dieses Jahres will ich der „Vereinigten Gesellschaft“ zu Langenberg im Regierungsbezirk Düsseldorf auf Grund der zurückerfolgenden Statuten vom 30. Januar er.
die Rechte der juristischen Person hierdurch verleihen.

Berlin, den 24. April 1869

gez.
Wilhelm

gegz.
Graf Eulenburg | Dr. Leonhardt


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Bürgerliche Vereinigungen wa­ren um 1800 in Deutschland durch­aus nichts Ungewöhnliches. Es gab zu dieser Zeit bereits eine Anzahl von aufklärerischen und patrioti­schen Gruppen. Dazu Lesegesell­schaften, die es sich etwas zur Aufgabe ge­macht hatten. Nämlich den Bürgern unter an­derem französische Schriften und damit neues Gedankengut zugäng­lich zu machen. Auch in Elberfeld gab es solche Lesegesellschaften. Und es ist anzunehmen, dass diese indirekt an der Entstehung der VG beteiligt waren. Indem ihre Existenz die elf Gründungsmitglieder zu ihrer Entscheidung ermutigte.

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Am 20. Dezember 1798 setzten sich also elf Herren aus Bergisch­ und Märkisch- Langenberg zusammen. Und sie begannen damit, eine Satzung für die gerade aus der Taufe gehobene Ver­einigte Gesellschaft zu ver­fassen. Etwas über zwei Wochen darauf, am 5. Januar 1799, hatten sie dann ihre „Gesezze“ ausgearbeitet. Und damit einstimmig die erste Satzung der VG als eine Herrenge­sellschaft beschlossen. Die Gründungsmitglieder wa­ren neben Kaufleuten und Fabri­kanten ein Arzt, ein Apotheker, ein Rechtsanwalt und ein Wirt.

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Ihre Ge­sellschaft stellte mit ihrer eigenen demokratisch ausgerichteten Kon­stitution eine bürgerliche Gegenbe­wegung zum vorherrschenden politi­schen Absolutismus dar. Sie war ei­ne geschlossene Vereinigung, und neue Mitglieder konnten nur nach Vorschlag durch ein Mitglied und nach einer Abstimmung, der sogenannten „Kugelung“, aufgenommen werden. Dies erachteten die Gründer der VG für notwendig. Und zwar um sicherzustellen, dass es möglich war, „die Freuden der Geselligkeit im Kreise geprüfter Menschen nach frey gewählten, Ru­he und Ordnung sichernden Gesät­zen zu genießen,“. So ist es es in einer Schrift von 1799 nachzulesen.

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